1. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft. Die genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

2. Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss den neuesten methodischdidaktischen Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

3. Datenschutz
Fotos und Videoaufnahmen, die während Ihrer Fahrstunden gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Sie berechtigen die Fahrschule, Ihre Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

4. Fahrzeuge
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt.

5.Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.

6. Unterrichtstarif
Die Tarife werden immer im Internet veröffentlicht. Verbindlich vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung. Führerprüfungen werden mit zwei Lektionen in Rechnung gestellt.

7. Absenzen
Fahrlektionen Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion zum vollen Lektionspreis verrechnet.

8. Absenzen Kurse
Kurse Bei weniger als 10 Tagen Absagefrist müssen die Kosten zu 100% beglichen werden.

9. Onlineanmeldung
Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

10. Links und Inhalte
Wir haben keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten und übernehmen keine Haftung dafür.

11. Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Webseite wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

12. Versicherung
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die LIN-Fahrschule versichert über die Zürich Versicherung (Vollkasko und Unfalldeckung). An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler CHF 100.00.

13. Einschränkung – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf allen Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der LIN-Fahrschule dabei ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
• Fahren unter Alkohol,
• Drogen, Medikamentenmissbrauch
• Übermüdung

14. Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung, TWINT, Rechnung). Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre gültig.

15. Abonnement
Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.

16. Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist bei Rechnung nicht eingehalten, so wird ein Kontoauszug ausgestellt. Wird auf einen Kontoauszug nicht fristgerecht reagiert, wird eine Mahnung versendet und ohne Verzug die Betreibung eingeleitet. 0 % Verzugszins auf den Schuldbetrag und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- werden zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beantragt werden, dies wird mit CHF 150.- in bar verrechnet.

17. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig ab 01.10.2017

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